Elektronischer Aufenthaltstitel

Fingerabdrücke
Alle eAT-Inhaber ab dem sechsten Lebensjahr sind verpflichtet, zwei Fingerabdrücke auf dem Chip ablegen zu lassen. Die Fingerabdrücke sind ein wichtiges Sicherheitselement, das die Bindung zwischen dem Dokument und seinem Inhaber stärkt und den Schutz gegen Missbrauch erhöht. Nur staatlich autorisierte Instanzen, wie Polizei-, Grenz- oder Zollkontrollbehörden, können die biometrischen Informationen auf dem Chip, also das digitale Gesichtsbild und die hinterlegten Fingerabdrücke, aufrufen.
