Elektronischer Aufenthaltstitel

Nebenbestimmungen
Eventuell vergebene Nebenbestimmungen (Auflagen) werden auf dem Chip im eAT abgelegt und auf einem Zusatzblatt ausgedruckt. Auf den Kartenkörper wird die Anmerkung "siehe Zusatzblatt" aufgedruckt. Verändern sich die Nebenbestimmungen, muss kein neuer eAT beantragt und produziert werden, sondern die Behörden stellen ein neues Zusatzblatt aus und ändern die Daten im Chip.

Auf die Nebenbestimmungen im Chip können nur hoheitliche Stellen, wie Polizei und der Zoll, zugreifen. Dazu muss der eAT physisch vorliegen - ein Auslesen über das Internet ist nicht möglich.

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