Elektronischer Aufenthaltstitel

Qualifizierte Elektronische Signatur
Auf Wunsch können im Chip des eAT die Zertifikatsinformationen zur Nutzung einer Qualifizierten Elektronischen Signatur (QES) gespeichert werden. Die Qualifizierte Elektronische Signatur dient dazu, via Internet übermittelte Dokumente rechtsverbindlich zu unterschreiben. Das gilt für Verträge ebenso wie für Anträge gegenüber Behörden.

Abbildung: Durch die QES werden auch über das Internet übermittelte Dokumente rechtsverbindlich
Mehr Komfort in der virtuellen Welt
Die QES ist der eigenhändigen Unterschrift rechtlich gleichgestellt. Um mit dem eAT "zu unterschreiben", muss der Bürger ein so genanntes Signaturzertifikat erwerben und auf sein Dokument aufbringen lassen. Die Zertifikate werden von speziellen Anbietern von Zertifizierungsdiensten (ZDA) vergeben. Die Bundesdruckerei bietet solche Dienste über ihr Trustcenter D-TRUST an.

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